RESÜMEE
Die Dokumentations-Kriterien für Südschleswiger, die in Dänemark wohnen und die dänische Staatsbürgerschaft beantragen möchten, ändern sich. Bisher mussten Südschleswiger spätestens drei Monate nach beendeter Schulzeit nach Dänemark gezogen sein, um ihre Verbindung nach Dänemark nicht dokumentieren zu müssen, wenn sie die dänische Staatsbürgerschaft beantragen. Diese Zeitspanne wird nun auf fünf Jahre verlängert. Der dänische Integrationsminister Mattias Tesfaye (Soz.) erklärt, dass die Regelung jungen Leuten, die nach der Schule zum Beispiel ein Jahr lang im Ausland leben, entgegenkommen soll. Für den Vorsitzenden des Südschleswig-Ausschusses (Sydslesvigudvalget), Christian Juhl, ist es nur »ein kleiner Schritt in die richtige Richtung«. Es stünden noch weitere Kriterien im Wege, wenn Südschleswiger die dänische Staatsbürgerschaft beantragen.