RESÜMEE
In Bus und Bahn in Schleswig-Holstein gilt die 3G-Regel. Wer nicht nachweisen kann, dass er geimpft, genesen oder negativ getestet ist, muss das Fahrzeug verlassen. Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz am Flensburger ZOB berichteten die Stadt und das Tochterunternehmen Aktiv Bus, dass sie gemeinsam die Einhaltung der Regel kontrollieren werden. Noch wurden bei Verstößen keine Strafen ausgestellt, da man in einer Übergangsphase sei. Ein verstoß kann nun aber mit 150 Euro geahndet werden.