Sportvereine bleiben weiter entspannt
Trotz der neuen 2G-Regel für Sport im Innenraum im Zuge der neuen Landesverordnung in Schleswig-Holstein bleiben die Sportvereine zuversichtlich. Austrittswelle blieb bislang aus.

Foto: Sven Geißler
Flensburg. Corona hat Deutschland und auch den Norden weiterhin fest im Griff. Deshalb wurden nach den entspannteren Sommermonaten auch die Daumenschrauben in Sachen Regeln und Verordnungen wieder angezogen. Für die Sportvereine in der Region standen deshalb einmal mehr Veränderung an.
Während für den Sport im Außenbereich die Regeln kaum verändert wurden, gilt für den Innenbereich seit vergangenem Montag die 2G-Regel (geimpft oder genesen). Ein entsprechender Schnell- oder PCR-Test ist im Zuge der neuen Verordnung nicht mehr ausreichend, um am Sportangebot in Innenräumen teilzunehmen.
Die Mitglieder tragen das sehr gut mit, alle haben noch den kompletten Lockdown im Kopf und wollen das unbedingt vermeiden.
Für Thomas Niggemann, Geschäftsführer im Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) im Bereich Vereins- und Verbandsentwicklung, eine nicht zu unterschätzende Hürde.
»Was den Sport mit Kindern und Jugendlichen sowie auf den Außenplätzen angeht, bleibt fast alles wie bisher. Aber auf die erwachsenen Teilnehmenden und Übungsleitenden wird es sich in den Hallen auswirken. Und es gibt schon Sorge, dass einige wegbleiben werden«, so Niggemann.
Der LSV hat in den vergangenen eineinhalb Jahren bereits einen Mitgliederverlust von 4,5 Prozent verzeichnet, gerade bei Kindern bis zwölf Jahren. Entsprechend groß ist die Sorge bei Thomas Niggemann, dass durch die 2G-Regelung im Trainer- und Übungsleiterbereich Personen wegbrechen und das Sportangebot nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Wenngleich die Rückmeldungen bislang eher überschaubar gewesen sind.
Wenig Auswirkungen
Eine Einschätzung, die auch Petra Obermark vom TSB Flensburg teilt.
»Bei unseren über 180 Übungsleitern sind nahezu 100 Prozent geimpft. Deshalb haben wir keinen Übungsleitermangel und müssen auch keine Kurse oder Einheiten ausfallen lassen. Darüber hinaus haben die Mitglieder insgesamt die Situation sehr gut angenommen. Es läuft gut und wir hatten auch schon zuvor strenge Kontrollen. Ganz neu ist das deshalb für die Mitglieder nicht«, so Obermark, die von sehr wenigen ungeimpften Mitgliedern beim TSB spricht.
»Es gibt einige wenige Mitglieder, die sich gemeldet und um Beitragsfreistellung gebeten haben. Darüber wird im Vorstand aber noch diskutiert. Da hat uns die Politik ein wenig alleine gelassen«, so Obermark, die dabei auch das vereinseigene Fitnessstudio im Blick hat.
Ähnlich ist auch die Situation bei IF Stjernen Flensborg, wie der 1. Vorsitzende Ronald Weigelt berichtet.
»Wir setzen die neuen Regeln selbstverständlich auch um. Die Mitglieder tragen das sehr gut mit, alle haben noch den kompletten Lockdown im Kopf und wollen das unbedingt vermeiden. Bei den Übungsleitern hatten wir einen Fall, wo wir Ersatz finden mussten. Das wussten wir aber schon vorher und konnten rechtzeitig reagieren«, so Weigelt, der aber noch ene andere Herausforderung auf sich zukommen sieht.
Herausforderung Fußballer
»Die Fußballer können unter freiem Himmel ja noch alles unter 3G machen, aber wenn sie zum Duschen rein wollen, dann greift 2G. Da gibt es dann doch Einschnitte, aber auch das bekommen wir gelöst«, ist sich der 1. Vorsitzende von IF Stjernen Flensborg sicher.
Heiko Kaletta, 1. Vorsitzender des SV Adelby, bläst ins gleiche Horn.
»Die Auswirkungen sind bei uns verschwindend gering nach der neuen Landesverordnung. Die Mitglieder haben die Situation voll angenommen und mein Telefon hat jetzt auch nicht öfter als sonst geklingelt«, so Kaletta.
Harte Strafen
Die Verantwortung, dass die Regeln der neuen Landesverordnung umgesetzt und eingehalten werden, liegt bei den Vereinen, wie das Innenministerium in Schleswig-Holstein mitgeteilt hat, und bei IF Stjernen Flensborg beispielsweise auch bei den jeweiligen Trainern, die entsprechende Listen zu führen haben. Viel Bürokratie, aber immerhin darf man so weiter seinen Sport treiben.
Sollten allerdings Verstöße festgestellt werden, gelten diese als Ordnungswidrigkeiten und werden mit Bußgeldern zwischen 2000 und 3000 Euro geahndet.
Timo Fleth
tif@flfa.de
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